Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Unsere Verkäufe und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen, die der Käufer durch Erteilung des Auftrages, mit der Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung oder der Lieferung einschl. Teillieferung, als verbindlich anerkennt. Die Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht. Wir widersprechen ihnen ausdrücklich. Mündliche Absprachen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Eine Lieferverbindlichkeit tritt erst durch schriftliche Annahmebestätigung unsererseits ein. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.

2. Die Preise sind nach der z. Zt. gültigen Kostengrundlage für Rohstoffe, Löhne und Herstellungskosten errechnet. Aufschläge und Nachberechnungen auf das vereinbarte Entgelt sind zulässig, wenn uns außergewöhnliche Umstände wie z. B. Lohnerhöhungen, Streik, Aussperrung, Erhöhung öffentlicher Lasten (Steuern, Zölle u. a.) dazu zwingen. Unser Anspruch auf Nachberechnung gilt daher als vereinbart. Sämtliche Preise gelten ausschließlich Verpackung.

3. Lieferung

Die Lieferung erfolgt für Bestellungen ab € 1.000,00 Nettowarenwert   frei Haus, bei Straßenkappen und Deckeln ab Werk. Bei Bestellungen bis € 1.000,00 gehen die bei der Lieferung entstehenden Versandkosten zu Lasten des Bestellers. Bei Auslieferung durch eigenen LKW liefern wir unfrei an das Lager des Empfängers bzw. die Verwendungsstelle an fester Straße. Bei Abholung durch den Käufer kann keine Frachtvergütung gefordert werden. Der Versand und Transport geschehen stets auf Gefahr des Bestellers, auch wenn franko Lieferung vereinbart ist. Die Wahl der Versandart liegt in unserem Ermessen.

4. Zahlung

Die Zahlung hat, falls nichts anderes vereinbart, in bar ohne Abzug frei zu erfolgen, und zwar spätestens innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse. Bei Barzahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto.

Erfolgt die Zahlung durch Wechsel, Scheck oder andere Anweisungspapiere, so gehen die Kosten zu Lasten des Bestellers.   Die Annahme solcher Zahlungsmittel geschieht nur mit dem üblichen Vorbehalt. Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB zu berechnen.

5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur völligen Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus der bestehenden Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Wechsel oder Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Der Besteller darf über die Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verfügen, sie insbesondere nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen.

Die Forderungen des Käufers aus Wechselverkäufen der Ware, auch wenn diese durch Einbau für Neugeschaffene Sachen verwendet wurden, werden bereits jetzt an den Lieferer sicherheitshalber in Höhe der jeweils verkauften Vorbehaltsware abgetreten, mit der Maßgabe, dass der Käufer, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, Einziehungsermächtigung hat. Mit der vollen Bezahlung aller Forderungen des Lieferers aus der Geschäftsverbindung stehen die abgetretenen Forderungen dem Käufer zu. Wir verpflichten uns, Sicherheiten, deren Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt, freizugeben.

6. Maße und Gewichte

Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichte, die in Katalogen, Preislisten oder anderen Drucksachen und Aufstellungen enthalten sind, sind ohne Verbindlichkeit für uns. Änderungen sind jederzeit vorbehalten.

7. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Bei frachtfreier Rücksendung von Kisten erfolgt Gutschrift bis zu 2/3 des berechneten Wertes.

8. Liefertermine

Die Liefertermine werden nach bestem Ermessen abgegeben und es wird für möglichste Einhaltung Sorge getragen. Überschreitungen der Lieferzeit berechtigen weder zum Rücktritt vom Kaufvertrag noch zu Schadenersatzforderungen. Durch Ereignisse höherer Gewalt kann der Vertrag aufgehoben werden, ohne dass ein Schadenersatzanspruch des Käufers entsteht.

9. Mängel

Mängel an Stückzahlen sind sofort beim Empfang der Ware anzugeben.

10. Mängelrüge

Beanstandungen der Ware müssen unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Eingang erfolgen, andernfalls finden sie keine Berücksichtigung. Sie berechtigen keinesfalls zur Zurückhaltung der vereinbarten Zahlung. Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle festzustellen. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung darf bei Verlust des Rechtes auf Mängelrüge eine Veränderung an dem bemängelten Stück nicht vorgenommen werden. Für die Güte der Konstruktion und des Materials garantieren wir derart, dass wir fehlerhaft gelieferte Gegenstände innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung durch fehlerfreie ersetzen. Die fehlerhaften Teile sind zur Prüfung bzw. Abänderung an uns zurückzusenden und gehen in unseren Besitz über. Etwaige Kosten für den Ausbau der Teile bzw. für Änderungen an Ort und Stelle oder Entschädigungen irgendwelcher Art tragen wir nicht. Die Mängelrüge bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung und auch nicht auf Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, mangelhafter Bauarbeiten sowie nicht auf chemische, elektrotechnische oder elektrische Einflüsse, die ohne Verschulden des Lieferanten entstehen.

Ein Schadenersatz oder Ersatz von Arbeitslöhnen, Verzugsschaden usw. wird nicht übernommen.

11. Rücklieferung oder Umtausch

Ein Anspruch des Käufers auf Warenrückgabe zu einem späteren Zeitpunkt besteht nicht. Wenn wir uns in besonderen Fällen zum Umtausch bereit befinden, so sind wir berechtigt, 20 % oder Höher des Warenwertes einzubehalten als pauschale Erstattung der Kosten für Überprüfung bzw. Aufarbeitung.

12. Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie Gerichtsstand ist für beide Teile Schwerte.

13. Datenschutz

Ihre bei uns gespeicherten Daten werden nur im Rahmen der EDV verwendet.